
Irmgard Rauschert
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet – und Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete: Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
Frau Rauschert ist seit 1991 als Rechtsanwältin zugelassen.
Seit 2001 ist Frau Rauschert Fachanwältin für Familienrecht und vertritt ihre Interessen in sämtlichen Bereichen dieses Rechtsgebiets, im Scheidungsverfahren, in Umgangsrechtsangelegenheiten, Sorgerechtsangelegenheiten, Angelegenheiten der Vermögensauseinandersetzung etc..
Im Jahr 2010 hat Frau Rauschert außerdem den Titel Fachanwältin für Miet – und Wohnungseigentumsrecht erworben und im Jahr 2015 den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen.
Frau Rauschert hat Rechtswissenschaften an den Universitäten in Berlin und Göttingen studiert. Im Anschluss daran hat sie das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg absolviert und im Jahr 1991 mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen.